Gesetzlich oder gerichtlich angeordnete Gutachtertätigkeiten sind ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich der Bewertungen. Hier werden wir zum Beispiel als Werthaltigkeitsprüfer bei Sacheinlagen oder als gerichtlicher Schiedsgutachter bestellt.

Werthaltigkeitsprüfung von Sacheinlagen
Unsere Tätigkeit als gerichtlich bestellter Gutachter beruht auf einer Bestellung durch das jeweils zuständige Gericht. Dort hat der bestellte Gutachter als Werthaltigkeitsprüfer bei Sacheinlagen (in Form von Geschäftsanteilen) festzustellen, ob der Wert dieser einzubringenden Geschäftsanteile zumindest den Wert des neu geschaffenen gezeichneten Kapitals erreicht.
Dafür nutzen wir die üblichen anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung, wie das Ertragswertverfahren oder das Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Maßnahmen zur marktnahen Plausibilisierung der ermittelten Unternehmenswerte ergänzen die Bewertung.
Ermittlung von Abfindungswerten
Bewertungen zur Ermittlung von Abfindungswerten sind, im Hinblick auf die Bewertungstechnik und die Bestellung durch das Gericht, den Werthaltigkeitsprüfungen ähnlich. Im Rahmen sogenannter „Squeeze-Outs“ ermitteln wir die Abfindungen für zwangsweise ausscheidende Aktionäre nach Überschreiten bestimmter Anteilshöhen durch Mehrheitsaktionäre.
AIOS verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei Wertfindungen/Wertüberprüfungen für diese Kapitalmaßnahmen und der oftmals in Gesellschaftsverträgen festgelegten Ermittlung des Abfindungswertes für ausscheidende Gesellschafter.
Ihre Ansprechpartner

Philipp von Thomsen
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
T: (030) 28 49 87 203
T:
E:
(030) 28 49 87 203

Matthias Giese
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Geschäftsführer
T: (030) 28 49 87 202
T:
E:
(030) 28 49 87 202