Damit Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen jetzt nicht die Puste ausgeht, haben die Bundes- und Länderregierungen umfangreiche Maßnahmenpakete als Schutzschirm für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Wo man jetztFördermittel zur Stützung und Liquiditätssicherung erhalten kann, zeigen wir Ihnen kurz auf:
Musiker, Fotografen, Physiotherapeuten etc.: Diese Hilfen variieren in der Höhe der Förderung als auch den Zugangsbedingungen von Bundesland zu Bundesland und bewegen sich derzeit zwischen 5.000 (bis zu 5 Mitarbeiter) und 60.000 Euro (bis 100 Mitarbeiter). Diese können durch Bundesmittel noch aufgestockt und für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt werden. Nach Ablauf dieser Frist soll auch eine erneute Antragstellung möglich sein. Zur Prüfung, inwieweit Ihr Unternehmen diese Kriterien erfüllt, müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes herangezogen werden. Die Mittel können beantragt werden für:
Anbei auszugsweise einige Links und Hinweise zur Antragstellung. Folgende Angaben müssen bei der Beantragung der Zuschüsse bereitgehalten werden:
Bund
Die Zuschüsse des Bundes zu der Soforthilfe ergänzen die jeweiligen Landesprogramme. Über die jeweiligen Landesportale können Unternehmer bzw. Unternehmen folgende zusätzliche Förderungen aus Bundesmitteln beantragen:
Länder
Für die einzelnen Länder finden Sie jeweils einen Link.
Liquiditätshilfen Berlin – Rettungspaket Corona-Soforthilfe
Mehr Informationen unter: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html
KfW Unternehmerkredite
Mehr Informationen unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Erleichterte Bedingungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld KUG. Eine Beantragung ist möglich. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unseren KUG Newsletter vom 18. März 2020 „Regelung wegen Corona–Krise, der ebenfalls auf dieser Website zu finden ist.
Soweit der Unternehmer trotz Beantragung bzw. Inanspruchnahme der vorstehenden Erleichterungen und Hilfen nicht in der Lage ist, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, kann eine Stundung für die Monate März und April 2020 beantragt werden.
Mehr Informationen unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf
Unsere Beratung für Sie:
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung dieser Mittel benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Steuerberater bzw. schicken Sie uns eine Kontaktanfrage, wenn Sie noch kein Mandant unserer Kanzlei sein sollten.